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Krankenversicherung für den Praktikanten
Normalerweise sind Schüler und Studenten bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung ihrer Eltern beitragsfrei mit versichert.
Die Familienversicherung kann aber außer Kraft treten, wenn jemand ein Praktikum antritt.
So auch bei einem Praktikum im Bereich Übersetzen.
Wer als Student der Sprachwissenschaften oder einer Fremdsprache in den Beruf des Übersetzers hinein schnuppern möchte, kommt um das Praktikum nicht herum. Außerdem ist ein solches in der Studienordnung ohnehin vorgeschrieben.
Wie sieht es denn nun aber mit der Krankenversicherung aus?
Der Einfluss des Praktikums auf die Krankenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. Zeitpunkt des Praktikums
Bei einem Praktikum vor oder nach dem Studium können die Praktikanten weiterhin familienversichert bleiben, wenn das Praktikum nicht vergütet wird. Anders sieht es aus, wenn die Eltern privat versichert sind oder wenn der Praktikant schon älter als 25 Jahre ist. Er muss sich in dem Fall ebenso selbst versichern, wie wenn das Praktikum mit mehr als 325 Euro vergütet wird.

2. Höhe des Entgeltes
Wird für das Praktikum vom Übersetzungsbüro eine Vergütung bis zu 400 Euro gewährt, so gilt der Praktikant als geringfügig Beschäftigter. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträte zur Krankenversicherung. Sobald die Vergütung aber die Grenze von 400 Euro überschreitet, muss der Praktikant die Hälfte der Beiträge selbst zahlen, die andere Hälfte übernimmt sein Arbeitgeber. Werden mehr als 800 Euro gezahlt, muss der Praktikant die Beiträge wie ein normaler Arbeitnehmer zahlen.
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3. Pflichtpraktikum
Wird das Praktikum während des Studiums durchgeführt und ist Bestandteil desselben, wie in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen, so müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden, unabhängig davon, wie hoch die Vergütung ist. Für die Familienversicherung gilt die Verdienstgrenze von 350 Euro.
4. Praktikum in den Semesterferien
Wird das Praktikum während der Semesterferien abgehalten, so müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden, während des Semesters dürfen nur maximal 20 Wochenstunden für das Praktikum aufgewendet werden, damit keine Beiträge anfallen. Liegt die Vergütung über 400 Euro im Monat, muss der Arbeitgeber die Beiträge für die Krankenversicherung zahlen.

Tipp: Wenn nach dem Studium eine freiberufliche Tätigkeit als Übersetzer angestrebt wird, sollte sich der Existenzgründer bzw. Existenzgründerin umfassend über die beiden Alternativen privat krankenversichert oder gesetzlich krankenversichert informieren.
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