Hinweise und Tipps zum Praktikum
An dieser Stelle werden wir zukünftig fortlaufend Wissenswerte zum Praktikum Übersetzen veröffentlichen:
Der Praktikumsvertrag
Ein schriftlicher Vertrag ist bei einem Praktikum nicht unbedingt üblich. In kleineren Firmen und Büros oder bei einem unbezahlten Praktikum ist eine mündliche Vereinbarung völlig ausreichend.
Ein Vertrag sollte aber bei einem bezahlten Pratikum, bei Trainee- und Volontariatsstellen, bei größeren Unternehmen und Organisationen und in der öffentlichen Verwaltung geschlossen werden.
Bei einem Auslandspraktikum sollten Sie auf einen Vertrag wert legen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Praktikum im Ausland vertraglich geregelt ist. Möchten Sie auf professionelle Vertragsvorlagen zurückgreifen, dann bietet das Internet unter dem Suchbegriff "Praktikumsvertrag" eine Vielzahl von Musterverträgen an.
Das Praktikumszeugnis
Wer sich nach dem Studium bewirbt und ein qualifiziertes Praktikumszeugnis vorweisen kann, hat eindeutig bessere Chancen bei der Bewerberauswahl.
Ein qualifiziertes Zeugnis sollte folgende Merkmale aufweisen:
- Zeugnis muss auf Firmenpapier mit Datum und Unterschrift des Praktikumsgebers versehen sein
- Name und Geburtsdatum des Praktikanten
- möglichst detaillierte Beschreibung des Einsatz- und Tätigkeitsbereiches
- Bewertung des Praktikanten im Hinblick auf Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, praktische Erfahrungen z. B. im Umgang mit der EDV, Terminologie-Programmen, Sprachverständnis
- eine allgemeine und zusammenfassende Beurteilung der Leistung im Praktikum
- abschließend eine Schlussfloskel mit Dank für die geleistete Arbeit und den besten Wünschen für die zukünftige berufliche Tätigkeit
Ein Praktikumszeugnis sollte keine eindeutigen negativen Aussagen enthalten.
Ein "st" macht den Unterschied in der Zufriedenheitsbewertung des Zeugnisses aus:
- stets zu unserer vollsten Zufrieden - sehr gut
- stets zu unser vollen Zufriedenheit - gut
- zu unserer vollen Zufriedenheit - befriedigend
- stets zu unserer Zufriedenheit - Durchschnitt
- zu unserer Zufriedenheit - unter Durchschnitt
- im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit - sehr schlecht
Versicherungsschutz
Ein Pratikum unterliegt im Gegensatz zu einem Ausbildungsverhältnis keinen bestimmten gesetzlichen Regelungen. Somit darf jeder Betrieb ohne besondere Voraussetzungen einen Praktikanten beschäftigen.
Praktikanten, die an einer Hochschule immatrikuliert sind, unterliegen als Arbeitnehmer der vollen Versicherungspflicht. Die entsprechenden Beiträge müssen selbst gezahlt werden.
Ihr Praktikumsgeber zahlt für Sie Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Da sich die Rechtslage bezüglich der Versicherungspflicht jederzeit ändern kann, empfehlen wir Ihnen mit der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu halten.
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