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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch schon von Studenten oder Auszubildenden abgeschlossen werden, wenn feststeht, welcher Beruf später damit abgesichert werden soll.

Wer ein Praktikum als Übersetzer macht und damit schon in jungen Jahren zumindest für eine gewisse Zeit in das Berufsleben hinein schnuppert, sollte sich durchaus überlegen, ob der Abschluss einer solchen Versicherung nicht für ihn sinnvoll ist. Denn immerhin sind die Beiträge besonders niedrig, wenn jemand noch sehr jung ist und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt.

 

Im Versicherungsvertrag kommt es aber auf eine paar entscheidende Formulierungen an, damit sich die Versicherung nicht als unnötiger Klotz am Bein entpuppt, der eher störend als hilfreich ist.
So sollte in dem Vertrag vermerkt sein, dass die Beiträge zinslos gestundet werden, wenn die Leistungsentscheidung noch aussteht.

Befreiung von Beiträgen
Wird gegenüber dem Versicherer eine Berufsunfähigkeit angemeldet, so vergehen meist einige Wochen bis Monate, bis die Entscheidung für oder gegen die Rentenzahlung gefallen ist. In dieser Zeit haben Sie aber keinerlei Einkommen und müssten ohne die Möglichkeit der zinslosen Stundung die Beiträge für die Versicherung weiter erbringen. Auf Antrag sollte also die zeitweise Befreiung von den Beitragszahlungen möglich sein.

Nachversicherungsgarantie
Achten Sie auch auf die Nachversicherungsgarantie. Diese ist dafür geeignet, die Rente im Laufe der Jahre anzupassen, denn sie würde in einer heute vereinbarten Höhe in einigen Jahren viel weniger wert sein.


Die Dynamisierung ist sehr starr, die Nachversicherung um einiges flexibler. Sichern Sie sich also bei Abschluss des Vertrages dieses Recht.

Berufsunfähigkeitsversicherung auch fürs Ausland
Gerade als Übersetzer spielen Sie vielleicht mit dem Gedanken, für einige Zeit den Wohnort ins Ausland zu verlegen. Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen verweigern die Leistung, wenn der Wohnort des Versicherten nicht in Deutschland liegt. Damit das bei Ihnen nicht der Fall ist, achten Sie auf einen entsprechende Klausel im Vertrag. Lassen Sie sich dabei auch nicht nur an die Länder der Europäischen Union binden.

Achten Sie auch darauf, ob die abstrakte Verweisung in den Vertrag mit aufgenommen wurde oder nicht und wählen Sie einen Anbieter, der auf diese verzichtet. Worauf allerdings kaum ein Anbieter verzichtet, ist die konkrete Verweisung.

Diese besagt, dass die Versicherung ihre Rentenzahlungen einstellen darf, wenn der Versicherte trotz seiner Berufsunfähigkeit einen Job gefunden hat, der dem früher ausgeübten in Einkommen und sozialer Stellung ähnlich oder gleich ist..


Freiberufliche Übersetzer sind Selbstständige und als solche sollten sie zwingend eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, denn der Staat leistet bei Berufsunfähigkeit keinen nennenswerten finanziellen Beitrag.

 

 

 

 

 

Lassen Sie sich beraten:

 

http://www.finanzen.de/berufsunfaehigkeitsversicherung.html

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